Ihre Versicherung bezahlt nicht?
Wir bieten umfassende Beratung und zügige Vertretung im Versicherungsrecht
insbesondere zu sämtlichen Fragen aus diesen Bereichen:
Allgemeines Versicherungsvertragsrecht:
- Wann und wie kann ich meine Versicherung kündigen?
- Welche Pflichten muss ich bei Antragstellung und im laufenden Versicherungsverhältnis einhalten?
Private Personenversicherungen, insbesondere zu Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung:
- Ich bin berufsunfähig geworden und meine Versicherung zahlt die vereinbarte Summe nicht.
- Meine Versicherung kündigt fristlos, weil ich meiner Anzeigepflicht bei Vertragsabschluss nicht nachgekommen bin.
- Wurde der Rückkaufswert meiner Lebensversicherung richtig berechnet?
- Muss die private Krankenversicherung die Behandlung bezahlen?
Kranken-, Auslandsreisenkranken- und Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, insbesondere KFZ-Haftpflicht- und Kaskoversicherung,
Sachversicherungsrecht, insbesondere Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck- und Einbruchdiebstahlversicherung.
Lehnt Ihre Versicherung die Regulierung eines Schadens ab, dann sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen.
Rechtsanwältin Sabine Peter arbeitet seit 10 Jahren schwerpunktmäßig im Versicherungsrecht. Ihre Mandanten profitieren von jahrelanger Lehrtätigkeit und praktischer Erfahrung in diesem Rechtsgebiet.
Häufig werden die Weichen bereits bei der Beantragung der Versicherungsleistung gestellt. Die Versicherer berufen sich auf formale Mängel oder inhaltliche Unvollständigkeiten in der Schadenmeldung, um die Regulierung des Schadensfalls hinaus zu zögern oder ganz abzulehnen. Gerade wenn es um hohe Beträge im Leistungsfall geht, wie etwa bei der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Unfallversicherung, bei denen monatliche Renten für Jahrzehnte gezahlt werden müssen, überprüfen die Versicherungen akribisch ihre Eintrittspflicht.
Lassen Sie sich unbedingt vor der Antragstellung von einer Anwältin/einem Anwalt beraten, um die gängigen Fehler zu vermeiden.